Sonnenschutz ist Arbeitsschutz

Wenn sich nach einem langen grauen Winter die Sonne wieder blicken lässt, dann hebt das die Stimmung und gibt Energie. Denn ohne Sonnenlicht sind viele Stoffwechselfunktionen unseres Körpers gar nicht möglich. Doch zu viel Sonneneinstrahlung kann gefährlich werden. Häufig wird unterschätzt, welche Schädigungen an Haut und Augen durch ultraviolette (UV-) Strahlung hervorgerufen werden.

Wer draußen arbeitet, für den ist Sonnenschutz Pflicht!

Als besonders gefährdet gelten Menschen, die ihren Arbeitsalltag unter freiem Himmel verbringen. Dürre und Sturmschäden haben vielen Arbeiten im Wald den Schatten genommen. Auch bei Pflanzungen, Baumkletterarbeiten und Tätigkeiten im Gala-Bau ist man häufig ungeschützt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt.

Doch es ist nicht nur die stechende Mittagssonne unter wolkenlosem Himmel, von der ein Risiko ausgeht. Auch bei bedecktem Himmel dringt ultraviolette Strahlung auf die Erde. Bestimmte Wolkenformationen und Schleierwolken können die UV-Strahlung sogar verstärken. Über einen ganzen Tag betrachtet, sind die Werte eines wolkenlosen Tages natürlich immer noch stärker, als die eines leicht bewölkten Tags. Doch in Momenten mit hoher Strahlendosis genügen mitunter 20 Minuten, um sich einen Sonnenbrand und somit einen Schaden im Gewebe zuzuziehen.

Normalerweise filtert die Ozonschicht einen Teil der UV-Strahlung und schützt somit Pflanzen, Organismen, Tiere und Menschen vor massiven Strahlenschäden. Doch an manchen Tagen ist die Schutzschicht ausgedünnt und dann ist die UV-Strahlung und somit die Sonnenbrandgefahr deutlich erhöht, ohne dass es weitere Warnsignale gibt. Darum wird bei vielen Wettervorhersagen auch der zu erwartende UV-Index angegeben. Doch dazu später mehr.

Was ist UV-Strahlung eigentlich?

Ultraviolette Strahlung ist elektromagnetische Strahlung mit kürzeren Wellenlängen, als das für den Menschen sichtbare Licht. Die kürzesten Lichtwellen, die vom menschlichen Auge wahrgenommen werden können, sind die, die von unserer Farbwahrnehmung als "Violett" eingeordnet werden. Ultra bedeutet "darüber hinaus" oder "jenseits" im Lateinischen. Ultraviolett, ist also das Licht "jenseits von Violett" und im kurzwelligen Anteil des Sonnenlichts enthalten. Die Wellenlägen von ultraviolettem Licht reichen von ca. 380 nm bis ca. 100 nm.

Um möglichst gut davor schützen zu können, definiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den UV-Bereich bereits ab 400 nm Wellenlänge. Eine Sonnenbrille, die mit einem "UV400"-Schutz ausgestattet ist, hält alle UV-Strahlen bis 400 nm Wellenlänge ab.

Schon gewusst?

Wellenlängen

  • UV-A umfasst Wellenlägen von 380 – 315 nm
  • UV-B umfasst Wellenlägen von 315 – 280 nm
  • UV-C umfasst Wellenlägen von 280 – 100 nm

UV-Strahlung wird, je nach Wellenlänge, in die Unterbereiche UV-A, UV-B und UV-C geteilt. Durch die Erdatmosphäre wird i. d. R. das sehr kurzwellige UV-C rausgefiltert, sodass hauptsächlich UV-A und UV-B Strahlung auf die Erde treffen. Künstliche (kurzwellige) UV-Strahlung wird teilweise für medizinische und kosmetische Zwecke genutzt und kommt in der Industrie z. B. zum Aushärten bestimmter Materialien oder als ungewollter Nebeneffekt beim Lichtbogenschweißen vor.

Warum kann UV-Strahlung schädlich sein?

Je nach Wellenlänge, Energie und Bestrahlungsdauer ist UV-Strahlung in der Lage, chemische Bindungen organischer Moleküle zu zerstören. Insbesondere das langwellige UV-A dringt beim Menschen bis auf die Lederhaut vor. UV-A erzeugt zwar kaum Sonnenbrand, doch es beschleunigt die Hautalterung und erhöht das Risiko von malignen Melanomen (schwarzem Hautkrebs). UV-B dringt weniger tief ein und ist in Maßen sogar lebensnotwendig, da es für die Bildung von Vitamin D zuständig ist. Doch bei ungeschützter und übermäßiger Bestrahlung ist UV-B der Grund für Sonnenbrand mit den entsprechenden Langzeitfolgen: Bildung von Basalzellkarzinomen und Plattenepithelkarzinomen (weißem Hautkrebs). Wer sich also zu viel Strahlung aussetzt, riskiert nicht nur einen Sonnenbrand, sondern massive langfristige Schäden.

Doch nicht nur die Haut, auch unsere Augen nehmen durch UV-Strahlung Schaden. Kurzfristige Reizungen, Tränenbildung und Lichtempfindlichkeit können bei langfristiger Einwirkung in Trübungen der Hornhaut, Erblindung und Grauen Star münden. Auch hier gilt es, sich mit Sonnen- und UV-Schutzbrillen zu schützen und den direkten Blick in die Sonne bzw. die künstliche UV-Quelle zu vermeiden.

Eigenschutzzeit, Lichtschutzfaktor und UPF

Je nach Hauttyp können wir uns unterschiedlich lange in der Sonne aufhalten, bevor Rötungen auftreten. Diese Zeitdauer innerhalb eines Tages, in der man seine ungeschützte Haut natürlichen UV-Strahlung aussetzen kann, ohne dass sie rot oder gerötet wird, nennt man Eigenschutzzeit. Hierbei wird standardisiert von einem UV-Index von 8 ausgegangen (Mittagssonne im Sommer in Mitteleuropa). Bei höherem UV-Index ist auch die Eigenschutzzeit kürzer.

Menschen mit sehr heller Haut haben häufig eine Eigenschutzzeit von unter 10 Minuten. Ihre Haut weist also bereits nach wenigen Minuten in der Mittagssonne Rötungen auf. Die Eigenschutzleistung reicht ab diesem Moment nicht mehr aus, um vor weiteren Schäden zu bewahren. Menschen, deren ungebräunte Haut sehr dunkel bis schwarz ist, können sich teilweise für mehr als 90 Minuten ungeschützt in der Mittagssonne aufhalten und sich länger auf die Eigenschutzleistung ihrer Haut verlassen.

Eine weit verbreitete Annahme ist, dass man seiner Haut eine höhere Eigenschutzleistung gegen UV-Strahlung "antrainieren" kann, wenn man sie nur häufig genug der Sonne aussetzt. Das stimmt nur zum Teil.

Wie groß dieser Schutz tatsächlich ist, wurde im Jahr 2010 durch ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht. Das Ergebnis dieser Forschung zeigt, dass der Eigenschutz der Haut maximal auf das Niveau eines Lichtschutzfaktors 2 (dazu unten mehr) steigen kann. Bis die Haut jedoch so "abgehärtet" ist, kommt es bereits zu Schädigungen in der Erbsubstanz (DNA). Auf diese Eigenschutzleistung sollte man also möglichst nicht verlassen und sich entsprechend mit Sonnencremes und Kleidung schützen.

Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt an, wie viel länger man sich natürlicher UV-Strahlung aussetzen kann, wenn man das entsprechende Sonnenschutzmittel aufgetragen hat. Multipliziert man die Eigenschutzzeit mit dem Lichtschutzfaktor, der auf dem Sonnenschutz angegeben ist, dann ergibt sich die maximale Zeit, die man theoretisch in der Sonne verbringen könnte, ohne Schaden zu nehmen. Beispielsweise ergeben eine Eigenschutzzeit von 10 Minuten und ein Lichtschutzfaktor von 20 LSF theoretisch 200 geschützte Minuten unter freiem Himmel.

Allerdings kann auch das beste Sonnenschutzmittel nur dort wirken, wo es konsequent und ausreichend aufgetragen wurde. Bei Sonnenschutzmitteln gilt: Viel hilft viel! Ein hoher Lichtschutzfaktor ist einem niedrigen LSF vorzuziehen!

Bei Textilien, die vor UV-Strahlung schützen, wird häufig der UV-Schutzfaktor UPF (ultraviolet protection factor) angegeben. Dieser Wert ist mit dem Lichtschutzfaktor von Sonnencremes vergleichbar, da auch hier die Multiplikation mit der Eigenschutzzeit der Haut als Grundlage dient.

Hautkrebs – die zweithäufigste Berufskrankheit Deutschlands

Die Erkenntnisse zur unzureichenden Eigenschutzreaktionen der Haut, und die steigende Zahl der Hautkrebserkrankungen, haben letztlich dazu geführt, dass multiple aktinische Keratosen und Plattenepithelkarziome (weißer Hautkrebs und seine Vorstufen) im Jahr 2015 als Berufskrankheit (BK-Nr. 5103) anerkannt wurden. Direkt nach der Lärmschwerhörigkeit ist weißer Hautkrebs die am häufigsten auftretende Berufskrankheit in Deutschland.

Um dem etwas entgegensetzen, sind Arbeitgeber, deren Beschäftigte "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag" ausüben, verpflichtet, eben diesen Mitarbeitern eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. So schreibt es AMR 13.3 in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) vor.

Weiterhin haben Beschäftige bei Arbeitsplätzen im Freien ein Recht auf Schutz vor Witterungseinflüssen sowie die Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Arbeitsstättenverordnung Anhang 5.1). Weiterführende Informationen zu Rechten, Pflichten und Förderungen finden sich auf der Website der BG Bau. https://bgbauaktuell.bgbau.de/bg-bau-aktuell-22021/artikel-22021/sonne-die-unterschaetzte-gefahr.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Sonnenschutz

Auf der Suche nach dem geeigneten Schutz begegnen einem eine ganze Reihe von Schlagworten und Normen. Was unter "Eigenschutzzeit" und "Lichtschutzfaktor" zu verstehen ist, wurde bereits aufgeführt, doch was ist der "UV-Index" und welche Ausrüstung schützt abseits von Sonnencreme vor UV-Strahlung? Zeit, etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

Was ist der UV-Index?

Der UV-Index wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert und ist weltweit einheitlich. Er beschreibt "den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke" und bietet Orientierungshilfe für Sonnenschutzmaßnahmen. Am stärksten ist die Belastung in den Monaten April bis September von 11 bis 16 Uhr. Inzwischen ist die Angabe des UV-Index Teil vieler Vorhersagen und Wetter-Apps.

Beispielweise liegt der UV-Index im Norden Deutschlands, an einem sonnigen, leicht bewölkten Tag im April, mittags um 12 Uhr bereits bei 4. Bei diesem Wert werden grundsätzliche Schutzmaßnahmen empfohlen. Im Sommer werden Werte von 8 bis 9 erreicht, in süddeutschen Gebirgslagen sogar bis 11.

UV-Index Belastung Schutzmaßnahmen
1–2 niedrig Keine Schutzmaßnahmen erforderlich
3–5 mittel Schutz erforderlich. Während der Mittagsstunden Schatten aufsuchen. Entsprechende Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen. Für unbedeckte Haut Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor verwenden.
6–7 hoch
8–10 sehr hoch Schutz absolut notwendig. In der Mittagszeit möglichst nicht draußen aufhalten! Unbedingt Schatten aufsuchen! Entsprechende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sonnencreme mit ausreichendem Lichtschutzfaktor sind dringend nötig.
11 und höher extrem

Hilft Bekleidung gegen schädliche UV-Strahlung?

Generell gilt: Überall dort, wo die Strahlung nicht direkt auf unsere Haut trifft, besteht ein gewisser Schutz. Je dichter und dunkler die Kleidung, desto höher ist der Schutz – allerdings verringert er sich bei (schweiß-) nasser oder ausgedünnter Kleidung. Noch besser als herkömmliche Bekleidung schützt spezielle UV-Schutzkleidung.

Welche UV-Standards für Textilien gibt es?

Die Prüfvorschrift UV STANDARD 801 stellt die höchsten Anforderungen an UV-Schutztextilien. Bei diesem Standard wird der Schutzfaktor UPF unter Tragebedingungen ermittelt. Die Textilien werden nicht nur im Originalzustand getestet, sondern auch im nassen und im gedehnten Zustand geprüft. Der bei der Prüfung geringste erreichte Wert, wird zum Ergebnis genommen. Nach dem Prüfstandard UV 801 sind folgende UPF ohne Zwischenwerte möglich: UPF 10, 15, 20, 30, 40, 60 oder 80. Der höchste UPF beträgt 80 und stellt den höchst möglichen UV-Schutz dar.

Wenn ein Kleidungsstück nach UV STANDARD 801 getestet wurde, dann ist die europäischen Norm EN 13758 und die Australisch/Neuseeländische Norm AS/NZS 4399 mit inbegriffen. Bei EN 13758 und AS/NZS 4399 wird ebenfalls der UPF ermittelt, allerdings werden die UV-Schutzeigenschaften nur im Neuzustand getestet. Je nach Testergebnis wird der UV-Schutz mit "Minimum" (UPF 15), "Gut" (UPF 30) oder "Ausgezeichnet" (UPF 50 bzw. 50 +) ausgewiesen.

Welche Normen gibt es für den persönlichen Augenschutz und Ultraviolettschutzfilter?

Brillen mit der Norm EN 170 schützen vor optischer (ultravioletter) Strahlung im Bereich von 210-365 nm und somit vor UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlen. Häufig sind die Brillengläser klar oder nur mit einer leichten Tönung versehen, da der Einsatzschwerpunkt im Industriebereich liegt, um z. B. beim Schweißen vor künstlicher Strahlung zu schützen.

Dank abgedunkelter Gläser und einem Sonnenschutzfilter im UV-Bereich von 280–380 nm schützten Brillen, die nach EN 172 zertifiziert sind, optimal vor natürlichen UV-Strahlen. Sie sind auf den betrieblichen Gebrauch geprüft ermöglichen ein angenehmes und sicheres Arbeiten.

Ein Fazit zum Thema Sonnenschutz bei der Arbeit

Da wir kein Wahrnehmungsorgan für die vielen kleinen Schäden haben, die durch UV-Strahlung in unserem Gewebe entstehen, neigen wir dazu, unserer Haut zu viel zuzumuten. Wer draußen arbeitet, ist besonders gefährdet und sollte sich mit Kleidung und Cremes schützen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Beschäftigten durch technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zu schützen und entsprechende Vorsorgeangebote anzubieten. Denn einen kleinen Sonnenbrand hat man sich schnell geholt und auch schnell wieder vergessen, doch der Schaden tritt deutlich verzögert zutage. Mit jedem Sonnenbrand steigt das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken.

Quellen

Textquellen:
  • https://www.sueddeutsche.de/wissen/gefaehrliche-wolkendecke-brennglaeser-am-himmel-1.218079
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Ultraviolettstrahlung
  • https://www.innovations-report.de/fachgebiete/medizin-gesundheit/forschungsbericht-geringer-eigenschutz-haut-uv-159599/
  • https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/sonne/index.jsp
  • https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv-index/einfuehrung/einfuehrung.html
  • https://www.rofa.de/Gewebeinformationen/Schutzkleidungsnormen-fuer-PSA/UV-Schutz/
  • https://uv-schutz.hohenstein.de/de/pruefen-zertifizieren/europaeischer-standard-din-en-13758-1/
  • https://www.schloffer.eu/info/normen/en-172-persoenlicher-augenschutz-sonnenschutzfilter
  • https://uv-protection.hohenstein.com/en/testing-certification/australiannew-zealand-standard-asnzs-4399/
  • https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv_node.html
Bildquellen:
  • Pixabay (Titelbild)
  • Medienerzeugnis der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro mit Tipps zum Thema "Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien" Bestell-Nr. T020 (Abb. 1)
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Ultraviolettstrahlung#/media/Datei:DNA_UV_mutation_de.svg (Abb. 2)
  • Medienerzeugnis der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro mit Tipps zum Thema „Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien“ Bestell-Nr. T020 (Abb. 3)