Welche Erlaubnisse und Genehmigungen sind erforderlich?
Die Regelungen vom Betrieb von Flugdrohnen sind verhältnismäßig umfangreich. Seit März 2024 gelten für Drohnen, die zu landwirtschaftlichen Zwecken und Tierschutzzwecken eingesetzt werden, allerdings deutliche Vereinfachungen. Für diese gilt ein Mindestabstand gemäß der neuen 1:1-Regel.
Diese Regel besagt, dass der Mindestabstand, normalerweise 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten, bis auf 10 m als unterste Grenze verringert werden kann, sofern entsprechend tief geflogen wird. Es gilt also für die Kitzrettung per Drohne: Mindestabstand = Flughöhe.
Haftpflicht-Versicherungen für Drohnen
Wer eine Drohne steuert, trägt die Verantwortung für die Sicherheit während des Fluges. Da Drohnen rechtlich ausnahmslos als Luftfahrzeuge gelten, ist für sie auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung erforderlich (§ 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). Die Versicherungspflicht gilt auch für den Drohneneinsatz bei der Kitzrettung.
Registrierungspflicht
Betreiber von Drohnen, wie sie für die Kitzrettung verwendet werden, müssen sich registrieren. Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden. Dies gilt auch für Bestandsgeräte.