Sicherheit auf Gesellschaftsjagden
Sicherheit steht bei jeder Art der Jagdausübung an erster Stelle. Bei Gesellschaftsjagden, wie Drück- und Treibjagden, ist daher eine revierumfassende Verkehrssicherung bedingt verpflichtend. Viele Reviere sind mit Straßen durchzogen und weder Wild noch Hund halten sich auf der Jagd an Verkehrsregeln. Wenn abzusehen ist, dass die Jagdausübung zu erhöhtem Wildwechsel führen kann, ist der Jagdausübungsberechtigte dazu angehalten, die sich daraus ergebenden Gefahren abzuwenden. Daher sollte er sich rechtzeitig vor der geplanten Jagd mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder Polizei in Verbindung setzen.