SVLFG-Förderungen

Prävention lohnt sich doppelt


Mit speziellen Präventionsprodukten können Sie etwas für Ihre Arbeitssicherheit und Gesundheit tun. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gewährt ab dem 01.02.2025 Zuschüsse für ausgewählte Produkte. Reichen Sie Ihre Anträge rechtzeitig ein und erhalten Sie nach Prüfung eine Nachricht über Ihre Förderungshöhe.

Hinweis: Die SVLFG unterstützt keine Anschaffungen, die bereits vor der Förderungsprüfung gekauft wurden. Kaufen Sie das Produkt daher erst, nachdem Sie die Förderzusage der SVLFG erhalten haben.

Wichtig: Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher, sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de

Die Voraussetzungen, verschiedenen Förderaktionen und Antragswege finden Sie hier.

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