Nach der EU-Drohnenverordnung gibt es drei UAS-Betriebskategorien, sie lauten Offen, Speziell und Zulassungspflichtig. Die meisten handelsüblichen Drohnen dürften in die Kategorie „Offen“ fallen, welche zusätzlich in drei weitere Unterkategorien unterteilt wird (A1, A2 und A3). Außerdem gibt es fünf Risikoklassen: C0, C1, C2, C3 und C4. Diese bestimmen den Mindestabstand, den eine Drohne zu Menschen, Wohngebieten/Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten muss. Zukünftig sind Drohnenhersteller verpflichtet, die von ihnen in Verkehr gebrachten UAS mit einem Hinweis zur entsprechenden Risikoklasse zu versehen, damit Endkunden einen besseren Überblick über einzelne Drohnenmodelle erhalten.
Mit Jahresbeginn 2021 werden die folgenden zwei Kenntnisnachweise für Drohnenpiloten unterschieden: Der EU-Kompetenznachweis („kleiner EU-Drohnenführerschein“) und das EU-Fernpiloten-Zeugnis („großer EU-Drohnenführerschein“). Für den Erwerb des EU-Fernpiloten-Zeugnisses ist der Besitz des EU-Kompetenznachweises Voraussetzung.